IVD-Dichtstofflexikon
Suchen und finden Sie alle Begriffe aus dem IVD-Dichtstofflexikon inkl. Beschreibung und Übersetzungen in Englisch und Französisch.
Das Nachschlagewerk der Branche.
| Titel | Beschreibung |
|---|---|
Abdeckband |
Einseitig klebendes Band, mit dem solche Flächen abgedeckt werden, die von einer Verunreinigung, z.B. mit Klebstoff, freigehalten werden sollen. |
Abdeckende Abdichtung |
Abdichtungsart, bei der streifenförmig über Fugen und Stoßstellen von Bauteilen selbstklebende Butylbänder aufgetragen werden, die den Fugen- und Stoßbereich in bestimmten Breiten abdichtend überdecken. |
Abdichtungs-Systeme |
Neben spritzbaren Dichtstoffen können je nach Anforderungen an die Fugen und ihrer Konstruktion weitere Produkte zum Einsatz kommen: imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff, Abdichtungsfolien, Elastomer-Fugenbänder, Fugenprofile. |
Ablüftezeit des Primers |
Mindestwartezeit nach dem Aufbringen eines Primers bis zum Einbringen des Dichtstoffes. |
ABP |
Wird erstellt für nicht geregelte Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Ein Produkt mit einem ABP kommt nur ohne eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) aus, wenn es in der Bauregelliste A ausdrücklich vom DiBt, Berlin im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde bekanntgemacht worden ist. Beim ABP ist eine auf 5 Jahre begrenzte Verlängerung möglich. |
ABZ |
Wird erstellt für nicht geregelte Bauprodukte. Nach bestandener Bauteilprüfung und im Prüfzeugnis bescheinigter Feuerwiderstandsdauer erteilt das DiBt, Berlin eine ABZ, die widerruflich und auf eine bestimmte Frist, in der Regel 5 Jahre, begrenzt ist. Sie kann auf Antrag um 5 Jahre verlängert werden. Das DiBt erteilt eine ABZ für nicht geregelte Bauprodukte, wenn deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist (§ 3, Abs. 2 der MBO). |
Acrylat-Dichtstoff |
Acrylatdispersion |
Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung |
Wird erstellt für nicht geregelte Bauprodukte. Nach bestandener Bauteilprüfung und im Prüfzeugnis bescheinigter Feuerwiderstandsdauer erteilt das DiBt, Berlin eine ABZ, die widerruflich und auf eine bestimmte Frist, in der Regel 5 Jahre, begrenzt ist. Sie kann auf Antrag um 5 Jahre verlängert werden. Das DiBt erteilt eine ABZ für nicht geregelte Bauprodukte, wenn deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist (§ 3, Abs. 2 der MBO). |
Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
Wird erstellt für nicht geregelte Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Ein Produkt mit einem ABP kommt nur ohne eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) aus, wenn es in der Bauregelliste A ausdrücklich vom DiBt, Berlin im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde bekanntgemacht worden ist. Beim ABP ist eine auf 5 Jahre begrenzte Verlängerung möglich. |
Anlagen |
Anlagen sind aus Baustoffen und Bauteilen hergestellt, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden (z.B. Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Abwasseranlagen) und um mit dem Erdboden verbunden zu werden (z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen). |
Anschlussfugen im Trockenbau
EN
Connection joints in dry construction
FR
Joints de raccordement en construction sèche |
Anschlussfugen im Trockenbau sind keine Wartungsfugen im Sinne der DIN 52 560 Fugen- und Glasabdichtungen. |
Anstrichverträglichkeit |
Anstrichverträglich nach DIN 52460 ist ein Dichtstoff, der bei Abdichtung auf mit Anstrichmitteln beschichteten Bauteilen, keine schädigenden Wechselwirkungen mit dem Anstrich oder den angrenzenden Bauteilen zeigt. |
Anwendbarkeitsnachweise |
Darunter versteht man z.B. die Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP) und die Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen (ABZ). |
Aufbau einer Fuge |
Der konstruktive Aufbau einer abgedichteten Fuge hat entscheidenden Einfluss auf ihren Feuerwiderstand. Daher wird bei der Bauteilprüfung detailliert festgehalten: in welche Bauteile das Fugensystem eingebaut werden darf (Art des Bauteils und seine Lage) welche Baumaterialien (Fugenflanken und Haftflächen) welche Fugendimensionierung (Tiefe und Breite der Fuge) welches Hinterfüllmaterial ( z.B. Montageschaum, Rundschnur, Glaswolle, Mineralwolle oder andere Materialien mit einem Brandverhalten mindestens normalentflammbar B2) welches Dichtstoffsystem (Dichtstoff und Primer) welche Fugenart (z.B. Anschlussfuge, Verglasungsfuge, Fassadenfuge) Abweichungen von einem im Prüfzeugnis festgehaltenen Aufbau können das Brandverhalten und damit den Feuerwiderstand negativ verändern und sind daher nicht zulässig (siehe auch „Feuerwiderstand"). |
Ausschreibungshilfen/Texte |
Verschiedene IVD-Merkblätter bieten Ausschreibungstexte an, z.B. IVD-Merblatt Nr.9. |
Bauaufsichtliche Benennungen |
Feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 30 F 30 - B und brennbare Baustoffe für wesentliche Teile Feuerhemmend und in den F 30 - AB tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerhemmend und aus F 30 - A nichtbrennbaren Baustoffen Feuerbeständig Feuerwiderstandsklasse F 90 F 90 - AB und in wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerbeständig und aus F 90 - A nichtbrennbaren Baustoffen Der Feuerwiderstand wird immer für das gesamte Bauteil im eingebauten Zustand angegeben. Dazu gehören auch die eventuell im Bauteil vorhandenen Längs- und Querfugen sowie Anschlüsse und Befestigungsmittel. Der konstruktive Aufbau einer Fuge, ihre Abmessungen sowie die verwendeten Baustoffe können für die Feuerwiderstandsdauer eine entscheidende Bedeutung haben. Daher werden in diesen Fällen entweder in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung oder im Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (je nach Bauteil sind unterschiedliche Verwendbarkeitsnachweise erforderlich), genau der Aufbau der Fuge und die dafür zulässigen Baustoffe angegeben. Diese Angaben, die in den Nachweisen so allgemein wie möglich gefasst sind, sind einzuhalten. Soll hiervon abgewichen werden, ist ein neuer Nachweis erforderlich. Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit eines anderen Baustoffes durch den jeweiligen Hersteller ist ungeeignet, da sich die Gleichwertigkeit auf die Beanspruchung im Brandfall beziehen muss. Wenn der Austausch namentlich genannter Produkte gestattet ist, so sind die einzuhaltenden Bedingungen für andere Produkte bereits in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung genau angegeben. |
Baufeuchte |
Feuchte im Mauerwerk und im Rohbau eines Neubaues. Ein erhöhter Feuchtigkeitsgehalt kann zu Haftungsproblemen bei Dichtstoffen führen. |
Bauordnungsstruktur im Bauwesen |
Eingeführte Technische Baubestimmungen bzw. Durchführungsverordnungen (ETB/DVO) Mitgeltende Verordnungen, Richtlinien und Normen (z.B. Brandschutz DIN 4102 und DIN EN 13501). |
Bauprodukte |
Der Begriff Bauprodukte umfasst nur solche Produkte, die im Anwendungsbereich der Musterbauordnung (MBO) verwendet werden. Bauprodukte werden unterteilt in:
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Bauproduktenrichtlinie |
Die Bauproduktenrichtlinie definiert die Verwendbarkeit von Bauprodukten nach den 6 wesentlichen Anforderungen:
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Baustellenprotokoll |
Das Anlegen eines Baustellenprotokolls ist bei Übernahmen von Gewährleistungen und bei späteren Mängelrügen eine sinnvolle Absicherung und wird in verschiedenen IVD-Merkblättern in Form eines Muster-Baustellenprotokolls empfohlen. |
Baustoffe |
Baustoffe sind ungeformte Stoffe (z.B. Sand, Kalk, Zement, Fugendichtstoffe) oder geformte Stoffe (z.B. Ziegel, Holzbalken), die zur Herstellung von Bauteilen oder zur Errichtung, Änderung oder Instandsetzung von baulichen Anlagen eingesetzt werden. Nach DIN 4102-1 werden Baustoffe in ihrem Brandverhalten in nichtbrennbar (A) und brennbar (B) eingestuft. Nach DIN EN 13501-1 werden Baustoffe in nichtbrennbar (A) und brennbar (F) eingestuft. |
Baustoffklasse leichtentflammbar |
Baustoffklasse B3 nach DIN 4102-4 Baustoffklasse F nach DIN EN 13501-1 Ein leichtentflammbarer Baustoff darf in ein Gebäude nur eingebaut werden, wenn er mit einem anderen Baustoff so verbunden wird, dass der Verbundwerkstoff nicht mehr leichtentflammbar ist. |
Baustoffklasse normalentflammbar |
Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-4 Baustoffklasse C und D nach DIN EN 13501-1 Dichtstoffe im Sinne von DIN EN 26 927, ungeschäumt, auf Basis Polyurethan ohne Teer- oder Bitumenzusätze sowie Polysulfid, Silikon, Hybrid-Polymer und Acrylatdispersion, eingebaut zwischen Baustoffen mindestens der Klasse B2, sind als normalentflammbar, Baustoffklasse B2, eingestuft und in DIN 4102-4 unter Abschnitt 2.3.2 p gelistet. Daher muss dieses Brandverhalten nicht für jedes Produkt einzeln nachgewiesen werden. Im Bauwesen eingesetzte Baustoffe müssen in Deutschland mindestens die Baustoffklasse B2 erfüllen. |
Baustoffklasse schwerentflammbar |
Baustoffklasse B1 nach DIN 4108-4 Baustoffklassen B und C nach DIN EN 13501-1 Die Anforderung B1 bzw. B und C für spritzbare Dichtstoffe ist im Bauordnungsrecht der Bundesländer nicht geregelt und wird jeweils vom Architekten oder von der ausschreibenden Stelle verlangt bzw. vorgeschrieben. Die DIN 4102 regelt als nationale Norm die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten in Bezug auf die zu erfüllenden Brandschutzanforderungen. Die DIN EN 13501 regelt als europäische Norm die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten. |
Baustoffklassen |
Siehe Brandverhalten von Baustoffen. |
Bauteile |
Bauteile sind aus Baustoffen hergestellte Gegenstände, wie z.B. Fenster, Türen, Decken, Wände und Fertigbauteile. Fugendichtstoffe im eingebauten Zustand sind also immer nur ein Bestandteil eines Bauteils. Bauteile werden nach ihrem Feuerwiderstand in einzelne Feuerwiderstandsklassen eingestuft. |
Bauteilfuge |
Fuge zwischen Bauteilen von gleichem Material oder gleichartiger Funktion. |
Bauteilprüfung |
Die Prüfung erfolgt nach genormten Vorgaben, die z.Zt. in DIN 4102 Teil 2 festgelegt sind. Das ermittelte Brandverhalten von Bauteilen wird als Feuerwiderstand bezeichnet und angegeben. Der Feuerwiderstand eines Bauteils ist die Mindestdauer in Minuten, während der das Bauteil die Forderungen der DIN 4102 erfüllt. Feuerwiderstände werden als ganzteilige Vielfache von 30 Minuten angegeben. Da die verschiedenen Bauteile entsprechend ihrer Konstruktion und Belastbarkeit unterschieden werden, ist die DIN 4102 in mehr als 20 Teile unterteilt. Die Feuerwiderstandsdauer wird dann angegeben z.B. mit F 90 für Bauteile, die Lasten aufnehmen W 90 für Brandwände, nicht tragende Außenwände, Brüstungen G 90 für Brandschutzverglasungen I 90 für Installationsschächte S 90 für Kabelabschottungen T 90 für Feuerabschlüsse (Türen) R 90 für Rohrabschottungen Die Feuerwiderstandsdauer (Feuerwiderstandsklassen) gilt nur für Bauteile. Dichtstoffe sind keine Bauteile, daher sind Dichtstoffe allein nicht in Feuerwiderstandsklassen einzuordnen. Wird eine Fuge in einem Bauteil bestimmter Feuerwiderstandsdauer ausgeführt, so muss die Fuge mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer wie das umgebende Bauteil aufweisen (siehe auch „Brandverhalten" und „Feuerwiderstand"). |
Beanspruchungsart |
Die Beanspruchungsart beschreibt die Art der auf eine Fuge einwirkenden Faktoren. z.B. Regen, Wind und Wetter, Hitze, Frost, Bewegungen usw. |
Beanspruchungsgruppe |
Die Beanspruchungsgruppen werden in DIN 18542 definiert und beschreiben die Anforderungen, denen die Abdichtung standhalten können muss. |
Beständigkeit gegen Tauwasser |
Auftretende Feuchtigkeit durch Tauwasser darf die Materialien nicht schädigen. |
Bewegungsfuge |
Die Bewegungsfuge (auch Bauteilfuge) ist die Fuge zwischen Bauteilen von gleichartigem Material oder gleichartiger Funktion. |
Bewegungszone |
Die Bewegungszone ist der Teil des Elastomer-Fugenbandes, die die Bewegungen im Fugenbereich ausgleicht (siehe Bild 1). Diese Zone muss frei von Klebstoffen sein. |
Brandabschnitt |
Ein Brandabschnitt ist ein Bereich, der im Schadensfall (Brandfall) bestimmungsgemäß ausbrennt und somit keinen Feuerüberschlag auf andere Brandabschnitte zulassen darf. Die Brandausbreitung auf angrenzende Abschnitte wird durch feuerbeständige Bauteile verhindert. |
Brandgase |
Die im Brandfall entstehenden Brand- und Rauchgase spielen bei der Brandbekämpfung eine entscheidende Rolle. Rauchentwicklung und giftige Brandgase erschweren die Brandbekämpfung und gefährden Mensch, Tier und Umwelt. Die mögliche Rauchentwicklung aus Dichtstoffen wird sowohl bei deren Baustoff- als auch einer Bauteilprüfung beurteilt. |
Brandschutz |
Schutzziel des Gesetzgebers mit unterschiedlicher Gewichtung für alle Gebäudetypen: Im Wohnungsbau nach Gebäudehöhen Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Hochhäuser Bei Sonderbauten nach Gebäuden besonderer Art und Nutzung, z.B. Krankenhäuser, Schulen, Industriegebäude, Versammlungsstätten. Unabhängig von der Gebäudehöhe werden Gebäude besonderer Art und Nutzung in Brandabschnitte eingeteilt. |
Brandschutz, Begriffe |
Siehe IVD-Merkblatt Nr.11 |
Brandverhalten von Baustoffen |
Das Brandverhalten wird für Baustoffe, somit also auch für Fugendichtstoffe, in Baustoffklassen nach DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 angegeben. Die DIN 4102-1 unterscheidet nach: Baustoffklasse A nichtbrennbare Baustoffe Baustoffklasse A1 Baustoffklasse A2 Baustoffklasse B brennbare Baustoffe Baustoffklasse B1 schwerentflammbar Baustoffklasse B2 normalentflammbar Baustoffklasse B3 leichtentflammbar Die DIN EN 13501-1 unterscheidet nach: Baustoffklasse A1 nichtbrennbar Baustoffklasse A2 nichtbrennbar Baustoffklasse B Schwerentflammbar Baustoffklasse C Schwerentflammbar Baustoffklasse D normalentflammbar Baustoffklasse E normalentflammbar Baustoffklasse F leichtentflammbar Das Brandverhalten ist nicht identisch mit dem Feuerwiderstand und darf nicht mit dem Feuerwiderstand bzw. der Feuerwiderstandsdauer gleichgesetzt werden. Ebenso kann man aus der Einstufung in eine Baustoffklasse nicht auf eine Feuerwiderstandsklasse schließen oder aus der Einstufung, z.B. in die Brandklasse B1 (schwerentflammbar), eine solche ableiten. |
Brandverhalten von Dichtstoffen |
Die Zuordnung der Baustoffe in Brandschutzklassen wird durch Brandversuche vorgenommen. |
Butyl |
Der Begriff „Butyl" ist eine „umgangssprachliche" Bezeichnung für eine komplette Dichtstoffgruppe, ähnlich wie die Dichtstoffgruppe „Silikone" oder „Acrylate", auf der Materialbasis eines Copolymerisates von Polyisobuten und Polyisopren, angereichert mit verschiedenen Füll-, Hilfs- und Zusatzstoffen. |