Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Übersetzungen
Bechreibung

Wird erstellt für nicht geregelte Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Ein Produkt mit einem ABP kommt nur ohne eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) aus, wenn es in der Bauregelliste A ausdrücklich vom DiBt, Berlin im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde bekanntgemacht worden ist. Beim ABP ist eine auf 5 Jahre begrenzte Verlängerung möglich.