Bauteilprüfung

Übersetzungen
Bechreibung

Die Prüfung erfolgt nach genormten Vorgaben, die z.Zt. in DIN 4102 Teil 2 festgelegt sind. Das ermittelte Brandverhalten von Bauteilen wird als Feuerwiderstand bezeichnet und angegeben. Der Feuerwiderstand eines Bauteils ist die Mindestdauer in Minuten, während der das Bauteil die Forderungen der DIN 4102 erfüllt. Feuerwiderstände werden als ganzteilige Vielfache von 30 Minuten angegeben. Da die verschiedenen Bauteile entsprechend ihrer Konstruktion und Belastbarkeit unterschieden werden, ist die DIN 4102 in mehr als 20 Teile unterteilt. Die Feuerwiderstandsdauer wird dann angegeben z.B. mit F 90 für Bauteile, die Lasten aufnehmen W 90 für Brandwände, nicht tragende Außenwände, Brüstungen G 90 für Brandschutzverglasungen I 90 für Installationsschächte S 90 für Kabelabschottungen T 90 für Feuerabschlüsse (Türen) R 90 für Rohrabschottungen Die Feuerwiderstandsdauer (Feuerwiderstandsklassen) gilt nur für Bauteile. Dichtstoffe sind keine Bauteile, daher sind Dichtstoffe allein nicht in Feuerwiderstandsklassen einzuordnen. Wird eine Fuge in einem Bauteil bestimmter Feuerwiderstandsdauer ausgeführt, so muss die Fuge mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer wie das umgebende Bauteil aufweisen (siehe auch „Brandverhalten" und „Feuerwiderstand").