Fugenabdichtung im Industriebereich

Bereich: Wassergefährdende Stoffe - Tankstellen

Was muss beim Einsatz von elastischen Dichtstoffen im Industriebereich (Stichwort Wassergefährdung) beachtet werden?

Der Besorgnisgrundsatz gemäß § 62 WHG gilt immer.
Wenn im Industriebetrieb mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind diese Flächen unter Berücksichtigung der auftretenden Chemikalien, deren Konzentration und der Zeit bis zu deren schadloser Beseitigung, mit Dichtstoffen zu verfugen, welche den Zulassungskriterien des DIBt entsprechen und bauaufsichtlich zugelassen sind.
Die Wassergefährdungsklassen der Chemikalien sind behördlich geregelt. Die genauen Anforderungen an die Anlagen sind in den VAwS der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Außerhalb dieser sogenannten WHG-Anlagen gibt es keine allgemeingültigen Anforderungen, von branchentypischen Anforderungen abgesehen (z. B. Trinkwasser, etc.).
Fugen müssen natürlich ihrem konstruktiven Zweck entsprechen, Bewegungen angrenzender Bauteile zu ermöglichen und dabei z. B. das unerwünschte Eindringen von Feuchtigkeit oder Schmutz zu verhindern.

Wenn im Betrieb Chemikalien z.B. in Verpackungen bewegt werden, die auch für den normalen Transport zugelassen sind, gibt es keine Einschränkungen. Auch nicht, wenn z.B. Reinigungsmittel in Gebrauchkonzentration verwendet werden, deren Lagerung in großen Mengen als Konzentrat durchaus gefährdungsrelevant ist.

Es liegt natürlich in der Sorgfaltspflicht des Betreibers, verwendete Stoffe auf deren Verträglichkeit mit Dichtstoffen hin zu überprüfen.
Bei der Auswahl des Dichtstoffes sollten die Anforderungen an ihn genau definiert werden. Zum Beispiel die zulässige Gesamtverformung, die UV-Beständigkeit, die Verträglichkeit mit Reinigungsmitteln, usw.
Dafür stehen dem Anwender die Mitgliedsfirmen des INDUSTRIEVERBANDES DICHTSTOFFE im Rahmen ihrer Qualitätssicherung natürlich gern als Ansprechpartner zur Verfügung.