Zulässige Gesamtverformung

Übersetzungen
Beschreibung

Die Zulässige Gesamtverformung (ZGV) beschreibt das Bewegungsvermögen eines Dichtstoffs (vor allem in Bezug auf Dehnung, Stauchung und Scherung), innerhalb dessen der Dichtstoff seine Funktionsfähigkeit beibehält und seine Aufgabe zur dauerhaften Abdichtung erfüllen kann. Die ZGV eines Dichtstoffs wird in Prozent angegeben.
Weist ein Dichtstoff eine ZGV von 25 % auf, so bedeutet das, dass der Dichtstoff, von der spannungsfreien Nulllage aus gesehen, im Laufe der Einbauzeit um z.B. +12,5% gedehnt und um -12,5% gestaucht werden darf (oder z.B. um +15% und -10% usw.), also eine Gesamtverformung von insgesamt 25 % auftreten darf. Eine höhere Gesamtverformung würde den Dichtstoff überfordern.

Die ZGV ist eine unverzichtbare Kennzahl zur Berechnung der erforderlichen Fugenbreite und ist somit für den Planer und für den Anwender von entscheidender Wichtigkeit.