Wartungsfugen
Bereich: Wartungsfugen
Müssen Fugen im Sanitärbereich als Wartungsfugen angesehen werden?
Grundsätzlich gibt es keine generelle Aussage zu der Thematik „Wartungsfuge“.
In der Rechtssprechung wird in der Regel auf den jeweiligen Anwendungsfall und die zu Grunde liegende Ausschreibung zurück gegriffen.
Umfassende Informationen zu diesem Thema können Sie nachlesen auf der Web-Site des IVD unter:
https://www.ivd-ev.de
Publikationen > Sonderdruck Expertengespräch „Wartungsfugen“
- Im gewerblichen bzw. öffentlichen Bereich ist es den Vertragspartnern freigestellt und ist eine technische Empfehlung, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
- Im privaten Bereich ist es sinnvoll, dem Nutzer Pflegehinweise an die Hand zu geben, mehr ist nicht zu erwarten.
Im IVD-Merkblatt Nr. 15 sagen wir:
- Dass im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eine Wartungspflicht vorliegt (Punkt 4.1)
- Dass Fugen der Geltungsbereiche der Merkblätter 1 und 3 Wartungsfugen sind (Punkt 4.2 bzw. 4.3)
- Dass nur Fugenbereiche, die unter Punkt 5 aufgeführt sind, keiner Wartung bedürfen.