Überstreichbarkeit
Dürfen elastische Dichtstoffe generell nicht vollflächig überstrichen werden und wenn nicht, gibt es Ausnahmen zu dieser Regel?
- Grundsätzlich gilt die technische Aussage, dass ein elastischer Dichtstoff bzw. ein Dichtstoff, dessen Dehnvermögen größer ist als das des Anstrichsystems, nicht vollflächig überstrichen werden darf (BSF-Merkblatt Nr.23).
Diese Aussage bezieht sich auf die Eigenschaft des Dichtstoffs und nicht auf das Anwendungsgebiet.
- Wird ein Dichtstoff vollflächig überstrichen, muss er das Prüfverfahren A 3 der DIN 52452-4 bestehen.
Das sieht vor, dass der Dichtstoff im überstrichenen Zustand einer Prüfdehnung unterworfen wird.
Diese Prüfdehnung bezieht sich nicht auf die zu erwartende Bewegung in der Fuge (nach DIN 18545, Gruppe B bis zu ca. 5 %), sondern auf die im Technischen Datenblatt ausgewiesene ZGV (also bei diesem fraglichen elastischen Dichtstoff, der ja auch die Anforderungen der DIN18545, Gruppe E, erfüllt 25 %).
Bei dieser Prüfdehnung darf der Lack keine Rissbildung zeigen.
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Schäden am Lack sind im Übrigen immer zu erwarten, da die Oberfläche des Dichtstoffs mechanisch belastet wird (Reinigungsvorgänge), sodass ein vollflächiges Überstreichen äußerst problematisch ist.
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Die Aussage, dass ein elastischer Silikon-Dichtstoff in der Glasversiegelung bis zur Beanspruchungsgruppe B überstrichen werden darf, geht von der Annahme aus, dass hier nur 5% Bewegung zu erwarten sind.
Diese Annahme berücksichtigt aber ebenfalls nicht die mechanische Belastung der Dichtstoff- bzw. der Lackoberfläche durch mechanische Belastungen u. ä..