Überstreichbarkeit

Bereich: Fugen allgemein

Dürfen elastische Dichtstoffe generell nicht vollflächig überstrichen werden und wenn nicht, gibt es Ausnahmen zu dieser Regel?

  1. Grundsätzlich gilt die technische Aussage, dass ein elastischer Dichtstoff bzw. ein Dichtstoff, dessen Dehnvermögen größer ist als das des Anstrichsystems, nicht vollflächig überstrichen werden darf (BSF-Merkblatt Nr.23).

Diese Aussage bezieht sich auf die Eigenschaft des Dichtstoffs und nicht auf das Anwendungsgebiet.

  1. Wird ein Dichtstoff vollflächig überstrichen, muss er das Prüfverfahren A 3 der DIN 52452-4 bestehen.
    Das sieht vor, dass der Dichtstoff im überstrichenen Zustand einer Prüfdehnung unterworfen wird.

Diese Prüfdehnung bezieht sich nicht auf die zu erwartende Bewegung in der Fuge (nach DIN 18545, Gruppe B bis zu ca. 5 %), sondern auf die im Technischen Datenblatt ausgewiesene ZGV (also bei diesem fraglichen elastischen Dichtstoff, der ja auch die Anforderungen der DIN18545, Gruppe E, erfüllt 25 %).
Bei dieser Prüfdehnung darf der Lack keine Rissbildung zeigen.

  1. Schäden am Lack sind im Übrigen immer zu erwarten, da die Oberfläche des Dichtstoffs mechanisch belastet wird (Reinigungsvorgänge), sodass ein vollflächiges Überstreichen äußerst problematisch ist.

  2. Die Aussage, dass ein elastischer Silikon-Dichtstoff in der Glasversiegelung bis zur Beanspruchungsgruppe B überstrichen werden darf, geht von der Annahme aus, dass hier nur 5% Bewegung zu erwarten sind.
    Diese Annahme berücksichtigt aber ebenfalls nicht die mechanische Belastung der Dichtstoff- bzw. der Lackoberfläche durch mechanische Belastungen u. ä..