Planung von Tankstellen
Wie müssen Fugen im Tankstellenbereich geplant und ausgeführt werden?
Als allgemein anerkannte Regel der Technik für Tankstellen gilt das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 781 "Tankstellen für Kraftfahrzeuge" (TRwS 781).
Für die Bemessung der Ortbetonfläche gilt der Abschnitt 5.1.2.2, "Bemessung".
Zu den Fugen wird unter Abschnitt 5.1.5.2 gesagt:
Die Fugenausbildung und das Fugenmaterial sind geeignet, wenn die Fugendichtstoffe den Zulassungsgrundsätzen "Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen, Teil1 -Fugendichtstoffe" entsprechen und der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für die entsprechenden Medien erbracht wird.
Dieser wird mit der Europäischen Technischen Zulassung (z.B. ETA-07/0124, Anlage) erbracht.
Die Fugenbreite ist für den befahrbaren Bereich auf 10-20 mm festgelegt. Ensprechend der zulässigen Gesamtverformung des Fugendichtstoffes (i.d.R. 25% der Fugenbreite) müssen die Betonfelder bemessen werden.